Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Andreas Weißenburg
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Bestimmungen und Vorteile der Stiftung in kurzer Zusammenfassung

Im Bayerischen Stiftungsgesetz und in der Abgabenordnung sind für eine Stiftung eindeutige Regelungen getroffen:

  • Das Stiftungsvermögen muss in seinem Bestand ungeschmälert erhalten werden.
  • Die Stiftungsaufsicht wacht über die zweckgerichtete Mittelverwendung.
  • Eine Stiftung kann nicht ohne Grund aufgelöst werden.
  • Vermögen und Erträge einer gemeinnützigen Stiftung unterliegen nicht der Steuerpflicht. 

Ihre Zustiftung bleibt auf diese Weise langfristig erhalten.
Alle Zuwendungen dürfen ausschließlich für den in der Stiftung vorgegebenen Zweck verwendet werden.

Die "Stiftung St. Andreas" bietet jeder Zustifterin und jedem Zustifter einen Sitz im Beirat an.

 

Zuwendungen für Stiftungen bringen steuerliche Vergünstigungen

Der gestiegenen Bedeutung von Stiftungen trägt auch der Gesetzgeber Rechnung.

Es gibt unterschiedliche Regelungen für Zustiftungen zum Grundstockvermögen und für Spenden zur Stiftung: Zustiftungen werden steuerlich besonders bevorzugt.

Gerne stellen wir Ihnen diese aktuellen Informationen zum Steuer- und Stiftungsrecht zur Verfügung und bieten Ihnen ein persönliches Gespräch an.