Stiftung St. Andreas

Evang.-Luther. Kirchengemeinde
Weißenburg in Bayern

Eine Stiftung für Generationen

Um ein lebendiges Kirchenleben langfristig finanziell zu sichern, wurde 2002 die Stiftung St. Andreas ins Leben gerufen. So haben auch noch Ihre Enkel und Urenkel zur Taufe, zur Konfirmation und zur Trauung ein Dach über dem Kopf und finden in der Gemeinde ein Zuhause.

Was ist eine Stiftung?

Stiften ist eine Form der finanziellen Zuwendung, wie z.B.:

  • ein Vermächtnis oder Nachlass
  • eine kleinere oder größere Spende

Die Stiftung ist auf langfristige Ziele ausgerichtet und soll für die Zukunft das kulturelle Erbe erhalten und die Arbeit fördern.

Warum errichtet die Kirchengemeinde eine Stiftung?

Die Aufgabe der Kirche ist es, das Wort Gottes weiterzusagen und den Glauben an Christus zu wecken und diesen zu stärken. Das tun wir, weil ER selber es uns aufgetragen hat.

Damit leistet die Kirche einen sehr wichtigen
Dienst in der Gesellschaft, denn…

  • christliche und soziale Werte geben Orientierung und Halt.
  • vom lebendigen Unterricht über die Kirchenmusik bis hin zu den Stein gewordenen Zeugnissen, trägt die Kirche wesentlich zum kulturellen Gedächtnis unserer Gesellschaft und der Stadt bei.

Durch Ihren Beitrag helfen Sie, dass dies
auch zukünftig so geschehen kann.

Wie kann ich die Stiftung unterstützen?

Sie können die „Stiftung St. Andreas“ unterstützen durch:

  • eine Zustiftung zum Grundstockvermögen
  • eine Spende z.B. anlässlich Ihres
    Geburtstages oder eines anderen
    Anlasses
  • einen Dauerauftrag oder auch
  • durch Berücksichtigung in Ihrem
    Vermächtnis

Wofür wird mein Stiftungsbeitrag verwendet?

Zum einen dienen Ihre Beiträge zu kontinuierlichen (Bau-)Erhaltung Ihrer St. Andreaskirche für die Zukunft. Zum anderen werden sie für die Förderung der Arbeit in Ihrer Kirchengemeinde eingesetzt, wie z.B.:

  • für Mutter-Kind-Gruppen
  • für die Arbeit mit Jugendlichen
  • für die Betreuung von Senioren
  • für allgemeine seelsorgerliche
  • Lebensbegleitung
  • für den den Fortbestand eines breiten kulturellen Angebotes

Bestimmungen & Vorteile

Im Bayerischen Stiftungsgesetz und in der Abgabenordnung sind für Stiftungen eindeutige Regelungen getroffen:

  • Das Stiftungsvermögen muss in seinem Bestand ungeschmälert erhalten bleiben.
  • Die Stiftungsaufsicht wacht über die zweckgerichtete Mittelverwendung.
  • Eine Stiftung kann nicht ohne Grund aufgelöst werden.
  • Vermögen und Erträge einer gemeinnützigen Stiftung unterliegen nicht der Steuerpflicht.

Informationen zur Hand

Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie in einer Broschüre festgehalten.